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Unser Honorar

Unser Honorar wird individuell und abhängig vom Einzelfall vereinbart. Wir verrechnen in der Regel nach Aufwand. Der Stundenansatz beträgt zwischen 300 und 500 Franken. In besonderen Fällen wird zusätzlich zum Honorar nach Aufwand ein Erfolgshonorar oder ein Pauschalpreis vereinbart. Vorbehalten bleiben die Tarife für amtliche Mandate und die Rechtsvertretung im Rahmen der unentgeltlichen Rechtspflege. Wir klären Sie diesbezüglich vorgängig gerne auf und prüfen die Voraussetzungen.

Die Beträge verstehen sich ohne MWST.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung?

Unsere Kanzlei arbeitet mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen. Eine reibungslose und koordinierte Zusammenarbeit mit Rechtsschutzversicherungen ist uns im Interesse unserer Mandantschaft sehr wichtig. Wir haben die neuesten Empfehlungen der Paritätischen Kommission RSV SAV/SVV implementiert und bitten Sie deshalb, vor der ersten Kontaktaufnahme das Merkblatt und die darin enthaltenen Empfehlungen zu studieren. Grundsätzlich ist es die Pflicht des Versicherten, den Fall bei der Rechtsschutzversicherung zu melden. Nach der Fallanmeldung prüft die Rechtsschutzversicherung, ob und in welchem Umfang eine Deckung besteht. Zudem entscheidet sie, ob sie den Fall mit eigenen Juristinnen und Juristen intern oder durch externe Anwältinnen und Anwälte bearbeiten lässt. Gerne stehen wir Ihnen für diesbezügliche Rückfragen zur Verfügung.

Merkblatt PDF

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